KfW-Förderungen für den Neubau
KfW-Kredit Nr. 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördert mit dem Kredit 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ sowohl den Hausbau als auch den Erstkauf eines Neubaus. Je nachdem welche Förderstufe Sie mit Ihrem neu gebauten Haus erreichen, können Sie einen Kredit von 100.000 bis zu 150.000 Euro ab 2,5 Prozent effektivem Jahreszins erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Neubau die Anforderungen an ein „Klimafreundliches Wohngebäude“ erfüllt. Das bedeutet, dass das Haus die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und hinsichtlich den Treibhausgasemissionen den Standards des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ entspricht – also wenig CO2 ausstößt. Effizienzhaus-Stufe 40 meint, dass Ihr Gebäude nur 40 Prozent Primärenergie im Vergleich zu einem konventionell gebauten Referenzhaus benötigt. Außerdem darf das Haus nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden.
Die nächste Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erreichen Sie, wenn Ihr Haus zusätzlich entweder die Vorgaben des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ erfüllt und das durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bescheinigt wird.
Kredit Nr. 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“
Mit dem Kredit 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“ können Sie ebenfalls einen Förderkredit der KfW für den Bau und ebenfalls den Kauf eines Neubaus erhalten. Einzige Voraussetzung: Der gebaute Wohnraum muss nach Fertigstellung von einer Privatperson selbst bewohnt werden. Möglich ist ein Kredit von bis zu 100.000 Euro ab 3,7 Prozent effektivem Jahreszins.
KfW-Kredit Nr. 300 „Wohneigentum für Familien“
Der KfW-Förderkredit 300 „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit Kindern unter 18 Jahren beim Bau eines klimafreundlichen Hauses. Eine Kredit-Voraussetzung ist, dass das Haus die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erreicht. Ihr Haus muss demnach die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen (also nur 40 Prozent der Primärenergie im Vergleich zu konventionell gebauten Referenzhäusern verbrauchen), darf nur wenig CO2 ausstoßen und nicht mit Gas, Öl und Biomasse beheizt werden. Für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ benötigen Sie zudem ein Nachhaltigkeitszertifikat. Für eine Kreditzusage darf Ihr Haushaltseinkommen außerdem nur bei maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind liegen (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind).
Abhängig von Ihrem Einkommen und der erreichten Förderstufe können Sie einen Kredit von bis zu 170.000 beziehungsweise 270.000 Euro bekommen.
KfW-Kredit Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“
Wenn Sie im Zuge Ihres Hausbaus auch Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, für Netze und Speicher sowie für Anlagen für Photovoltaik, Wind, Wasser oder Biogas installieren, steht Ihnen hierfür der Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Anlagen eine bessere Energieeffizienz bewirken, also in der Regel auf Basis erneuerbarer Energien laufen.