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Ratgeber

Immobilienbewertung bei einer Scheidung

Lesedauer: 6 Minuten
13. März 2025

So ermitteln Sie den Wert Ihrer gemeinsamen Immobilie

Der Immobilienwert kann bei einer Scheidung aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein – vor allem dann, wenn Sie darüber nachdenken, Ihre gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Bewertung ankommt und geben Ihnen mit unserer Online-Immobilienbewertung eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung.

Kurz und bündig: Immobilienbewertung bei Scheidung

  • Eine Immobilienbewertung bei einer Scheidung kann sinnvoll sein, wenn Sie die Immobilie verkaufen, einen Partner auszahlen oder die Immobilie vermieten möchten – und vor allem, um eine Teilungsversteigerung zu verhindern. Auch wenn ein Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht hat und nun der Zugewinn ermittelt werden soll, ist eine aktuelle Bewertung nötig.
  • Bei der Immobilienbewertung stehen zwei Verfahren zur Wahl: das Kurzgutachten oder das Verkehrswertgutachten. Letzteres ist eine vollumfassende und detaillierte Form der Immobilienbewertung, die vor Gericht nötig ist. In den meisten Fällen reicht ein Kurzgutachten aus. Als Makler unterstützen wir Sie gern dabei.
  • Bei KAMPMEYER können Sie den Wert Ihrer Immobilie direkt online erfahren oder – wenn Sie mit uns verkaufen – auch nach einer Vor-Ort-Besichtigung von unseren Maklern ermitteln lassen.

Wann die Bewertung Ihrer Scheidungsimmobilie sinnvoll ist

Eine Immobilienbewertung ist neutral, objektiv und damit ein guter Weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. In diesen konkreten Fällen ist eine Immobilienbewertung sinnvoll:

  • Sie möchten Ihren Partner auszahlen und dafür den Wert erfahren. Eine Immobilienbewertung kann auch die Frage beantworten, ob Sie Ihren Partner auszahlen können.
  • Sie möchten die Immobilie vermieten und einen angemessenen Preis veranschlagen
  • Sie möchten die Scheidungsimmobilie zu dem für Sie besten Preis verkaufen und den Verkaufserlös aufteilen.
  • Sie möchten eine Teilungsversteigerung (öffentliche Versteigerung) und damit einen Verlust vermeiden. Zu der kommt es, wenn Sie sich nicht einigen können.
  • Falls ein Ehepartner die Immobilie mit in die Ehe bringt, kann sich eine Immobilienbewertung auch lohnen, um den Zugewinn der Immobilie zu berechnen.

Die Sache mit dem Zugewinnausgleich bei einer Scheidung

In einer Ehe leben Sie, sofern nicht anders in einem Ehevertrag geregelt, in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das ganze Vermögen, das Sie vor der Ehe besitzen, gehört also auch nach der Scheidung Ihnen – und andersrum. Nur den Zugewinn, also das, was während der Ehe an Vermögen hinzukommt, müssen Sie bei einer Scheidung gleichmäßig aufteilen. Hat also ein Ehepartner eine Immobilie mit in die Ehe gebracht, muss bei einer Scheidung nicht der gesamte Immobilienwert aufgeteilt werden: Nur das, was an Wert über die Jahre hinzukam, wird aufgeteilt.

Der Immobilienverkauf ist bei einer Scheidung oft die beste Option

  • Aus finanziellen Gründen: Mit dem Verkauf stehen Ihnen und auch Ihrem Partner liquide Mittel zur Verfügung. Da sich mit einer Scheidung das Einkommen auf zwei Haushalte aufteilt und die doppelte Haushaltsführung höhere Gesamtkosten verursacht, ist der Verkauf oft die beste Lösung.
  • Die Immobilie ist zu groß: Mit der Scheidung ändert sich auch die Anzahl der Personen in einem Haushalt. In vielen Fällen ist die Immobilie schlichtweg zu groß – ein Verkauf der alten und Kauf einer neuen Immobilie daher sinnvoll.
  • Der Verkauf als Neustart: Mit dem Verkauf können beide Partner neu starten – ein Wunsch, dem viele nachgehen. Auch, um Streitigkeiten zu vermeiden.

 Für einen erfolgreichen Verkauf ist eine sorgfältige Immobilienbewertung das A und O.

Verkehrswertgutachten vs. Kurzgutachten

Verkehrswertgutachten

Mit einem Verkehrswertgutachten erfahren Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Der Gutachter berücksichtigt dabei alle wertbeeinflussenden Faktoren sowie die Bewertungsgrundsätze der ImmoWertV (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Bodenrichtwertverfahren usw.). Die Kosten dafür liegen bei rund 0,5 bis 1,5 Prozent vom Immobilienwert. Ist Ihr Haus also 500.000 Euro wert, entstehen Kosten zwischen 2.500 und 7.500 Euro – je nachdem wie komplex und umfangreich das Gutachten ist.

Sinnvoll und relevant ist ein Verkehrswertgutachten vor allem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Streitfall kann sich ein umfassendes Gutachten also auch bei einer Scheidung lohnen.

Kurzgutachten

In vielen Scheidungsfällen ist ein Kurzgutachten ausreichend. Es ist sozusagen eine vereinfachte Wertschätzung, die kürzer als das vollumfängliche Gutachten ist, aber genauso alle wertbeeinflussenden Faktoren einbezieht.

Ein Kurzgutachten von einem regionalen Makler ist dabei vorteilhaft für Sie. Denn der weiß, welcher Wert vom Markt akzeptiert wird und kann so das Beste für Sie herausholen. Bei einem klassischen Gutachten erhalten Sie hingegen meist einen Wert, den Sie jederzeit für Ihre Immobilie erzielen können. Ein weiterer Vorteil: Eine Immobilienbewertung durch einen Makler ist kostenlos – zumindest bei KAMPMEYER. Nutzen Sie einfach unseren Online-Immobilienwertrechner und lassen Sie sich in wenigen Minuten den Wert Ihrer Immobilie berechnen oder vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Immobilienmaklern. Wenn Sie sich dafür entscheiden Ihre Immobilie mit uns zu verkaufen, ist auch die Vor-Ort-Besichtigung und anschließende Bewertung kostenlos für Sie.

Diese Faktoren haben einen Einfluss auf den Immobilienwert

  • Lage

    Bei der Lage wird noch einmal differenziert zwischen

    1. Mikrolage: Sie bezieht sich auf die unmittelbare Nachbarschaft und die Umgebung, beispielsweise die Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und soziale sowie kulturelle Angebote.
    2. Makrolage: Sie bezieht sich auf die Stadt oder Region, in der sich die Immobilie befindet und ordnet die Immobilie wirtschaftlich sowie soziodemografisch ein.

    Natürlich gilt: Je besser die Makro- und Mikrolage, desto besser wirkt sich das auf den Wert Ihrer Immobilie aus.

  • Zustand der Immobilie

    Je besser der Zustand der Immobilie, desto höher der Immobilienwert. Entscheidend ist dabei unter anderem, wann die Immobilie gebaut wurde, welche Energieeffizienz sie hat und ob Sanierungs- und Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Auch die Baumaterialien und Bauqualität spielen eine Rolle.

  • Ausstattung der Immobilie

    Hin und wieder können es vermeintliche Kleinigkeiten sein, die den Wert der Immobilie positiv beeinflussen. Ein Garten, ein Balkon, eine Fußbodenheizung oder ein Kamin – all diese Besonderheiten können den Wert Ihrer Immobilie positiv beeinflussen.

  • Angebot und Nachfrage

    Trifft eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot, wirkt sich das auf den Immobilienwert aus. In der Metropolregion Rheinland zeigt sich genau das in hohen Preisen. Das Gleiche gilt aber auch andersrum: Ist das Angebot groß, die Nachfrage gering, wird der Markt (voraussichtlich) einen niedrigeren Wert akzeptieren.

    Ein regionaler Makler kann genau hier punkten. Denn der weiß, was auf dem Markt möglich ist und kann das Verhältnis aus Angebot und Nachfrage realistisch einschätzen.

Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung bei einer Scheidung

  • Welcher Immobilienwert gilt bei einer Scheidung?

    Viele Ehepaare entscheiden sich bei einer Scheidung für den Verkehrswert, der den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergibt. Solche umfassenden Gutachten sind allerdings teuer und eigentlich nur dann sinnvoll, wenn Sie sich nicht einigen können und ein gerichtliches Verfahren bevorsteht.

    Wer sich einigen kann und zum Beispiel einen Verkauf anstrebt, kann auch ein Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten bezieht ebenso alle wertbeeinflussenden Faktoren ein und ist deutlich günstiger als das vollumfängliche Verkehrswertgutachten. Besonders profitieren Sie, wenn Sie einen Makler in der Region beauftragen. Denn der ermittelt den besten Wert, damit Sie am Ende den für Sie besten Preis erhalten.

  • Wie wird der Immobilienwert bei einer Scheidung berechnet?

    Der Immobilienwert wird auch bei einer Scheidung je nach Immobilie auf Basis des Vergleichswertverfahrens, Sachwertverfahrens oder Ertragswertverfahrens berechnet.

    • Beim Vergleichswertverfahren werden reale Kaufpreise vergleichbarer Immobilien herangezogen, um die Bewertung vorzunehmen.
    • Kommt das Vergleichswertverfahren nicht infrage, kann das Sachwertverfahren zur Wertermittlung dienen. Dabei wird der Bodenrichtwert (durchschnittlicher Liegenschaftspreis der Region) mit dem Gebäudesachwert addiert und die Summe mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert. Für dieses Vorgehen ist Sach- und Marktkenntnis nötig.
    • Das Ertragswertverfahren bewertet Ihre Immobilie anhand eines monatlichen Ertrags, zeigt also wie viel Käufer über die Gesamtnutzungsdauer erwirtschaften können.

     

    Um den tatsächlichen Wert zu bestimmen, wird die Restschuld vom aktuellen Wert abgezogen und durch zwei geteilt.

  • Wie wird der Zugewinn bei einer Immobilie berechnet?

    Der Zugewinn bei einer Immobilie beschreibt einfach gesagt die Wertsteigerung der Immobilie. Heißt also: Wenn einer der Eheleute eine Immobilie in die Ehe bringt, sie zu Beginn der Ehe 300.000 Euro und zum Zeitpunkt der Scheidung 400.000 Euro wert ist, beträgt die Wertsteigerung 100.000 Euro. Um den Zugewinnausgleich auszuzahlen, wird die Wertsteigerung durch zwei geteilt. Beide erhalten also bei einer Scheidung 50.000 Euro.

  • Wer zahlt ein Immobiliengutachten bei einer Scheidung?

    Entscheiden Sie sich für ein Verkehrswertgutachten, zahlen üblicherweise beide Ehepartner das Gutachten.

Mehr Informationen und Detailwissen erhalten Sie in unserem Beitrag zur Immobilienbewertung.

Bitte beachten Sie, dass unsere Veröffentlichungen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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